Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1291
BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81 (https://dejure.org/1983,1291)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1983 - VI ZR 187/81 (https://dejure.org/1983,1291)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1983 - VI ZR 187/81 (https://dejure.org/1983,1291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tötung eines Familienvaters bei einem Verkehrsunfall - Geltendmachung von Ansprüchen wegen Entziehung des Rechts auf Unterhalt - Anrechnung von aus Heimarbeit erzielbarer Einnahmen auf den Schadensersatzanspruch der Ehefrau des Getöteten - (Zeitliche) Begrenzung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 844 Abs. 2; ZPO § 258; PflVG 1965 § 3 Nr. 1; PflVG 1965 § 4; PflVG 1965 § 6; VVG § 158 c Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 121
  • NJW 1983, 2197
  • MDR 1983, 835
  • VersR 1983, 688
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
    Es entspricht einhelliger Meinung (s. BGHZ 76, 259, 273 [BGH 18.03.1980 - VI ZR 247/78]; für viele: Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 258 1, 3 und Wussow, UHR, 12. Aufl., TZ 1113 bis 1115 m.w.Nachw.), daß Schadensersatzrenten von Kindern im Alter des Klägers wegen entgangenen Unterhalts in der Regel auf das 18. Lebensjahr zu begrenzen und etwaige weitere Ansprüche durch eine Feststellungsklage abzusichern sind.
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
    Denn Voraussetzung für die Verurteilung zu künftigen Rentenzahlungen i.S. des hier maßgeblichen § 258 ZPO (vgl. dazu BGHZ 82, 246, 250) [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80] ist, daß nicht nur der Grund, sondern auch die für die Höhe der Leistung wesentlichen Umstände mit ausreichender Sicherheit festzustellen sind.
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
    Daß bei der Versorgung zweier Kinder, insbesondere bei einem Arbeitseinsatz außerhalb des Hauses, der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit der Hausfrau Grenzen gesetzt sind, steht der grundsätzlich zu fordernden Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung jedenfalls bei wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie im Streitfall vorliegen, nicht entgegen (vgl. BGH Urt. v. 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80 = VersR 1980, 923 m.w.Nachw. undvom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 610/80 = FamRZ 1982, 25 = NJW 1982, 175).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
    Daß bei der Versorgung zweier Kinder, insbesondere bei einem Arbeitseinsatz außerhalb des Hauses, der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit der Hausfrau Grenzen gesetzt sind, steht der grundsätzlich zu fordernden Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung jedenfalls bei wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie im Streitfall vorliegen, nicht entgegen (vgl. BGH Urt. v. 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80 = VersR 1980, 923 m.w.Nachw. undvom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 610/80 = FamRZ 1982, 25 = NJW 1982, 175).
  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69

    Haftungsverteilung bei Überfahren zweier Fußgänger außerorts bei Dunkelheit; Höhe

    Auszug aus BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (s. RGRK-BGB, 12. Aufl., § 1360 Rdnr. 1, 6, 11 und § 844 Rdnr. 43 - jeweils m.w.Nachw.; insbesondere Senatsurt.v. 27. Oktober 1970 - VI ZR 64/69 = LM BGB § 844 Nr. 37 = VersR 1971, 152), daß die Leistungsfähigkeit beider Ehegatten - vor allem der beiderseitige, zum Unterhalt der Familie benötigte Arbeitsverdienst -das Maß des zu leistenden Unterhaltes bestimmt.
  • BGH, 13.10.1954 - VI ZR 38/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem PKW in einer engen

    Auszug aus BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
    Eine Verurteilung des Schädigers trotz dieser Ungewißheit unter Verweisung des Verurteilten auf die Abänderungsklage des § 323 ZPO ist entgegen der Meinung des Berufungsgerichts unzulässig (so schonSenatsurteil vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 38/54 - VersR 1955, 36, 38).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings die Zuerkennung einer Rente über den 31. Mai 2011 hinaus (das Datum "1. Mai 2011" statt 31. Mai ist ein offenbares Schreibversehen, § 319 Abs. 1 ZPO) im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abgelehnt, weil es sich nicht in der Lage sah, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen weiteren Unterhaltsbedarf für die Zeit ab 1. Juni 2011 schon jetzt festzustellen (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1983 - VI ZR 187/81 - VersR 1983, 688, 689, insoweit nicht in BGHZ 87, 121 ff.).
  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

    Das steht der Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grund und Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann (BGHZ 76, 259, 273; BGH, Urt. v. 15. März 1983, VI ZR 187/81, NJW 1983, 2197; RGZ 145, 196, 198; MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 258 Rdn. 10).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99

    Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und

    Das Maß des gesetzlich geschuldeten Unterhalts bestimmt sich somit in erster Linie nach der Leistungsfähigkeit beider Ehegatten, vor allem dem beiderseitigen, zum Unterhalt der Familie eingesetzten Arbeitseinkommen (BGH VersR 1983, 688, 689).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 6 U 223/00

    Tod eines Kindes durch einen Verkehrsunfall wegen überhöhter Geschwindigkeit;

    Es wäre unbillig und würde die Beklagte unzumutbar belasten, wenn sie insoweit auf eine Abänderungsklage verwiesen würde (vgl. BGH VersR 83, 688; Pardey, Berechnung von Personenschäden, 1. Aufl., 2000, Rdn. 306).

    Der Umfang und die Aufteilung auf Beschaffung der wirtschaftlichen Mittel und Haushaltsführung wird jedoch durch die Ehegatten selbst bestimmt (vgl. BGH VersR 83, 688).

    Ab 1997 hat sie sich nur noch dem Haushalt und der Kindererziehung gewidmet (insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von demjenigen, der der Entscheidung des BGH VersR 83, 688 zugrundelag: dort hatte die Ehefrau nach der mit ihrem Mann getroffenen Abrede vor dem Unfall Einnahmen durch Heimarbeit erzielt).

  • OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1010/97

    Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahnunternehmers hinsichtlich eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 17 U 18/05

    Schadensersatz bei Tötung eines Unterhaltspflichtigen: Pauschalabzug für die

    Hinsichtlich des Feststellungsinteresses der Kläger zu 2), 3) und 4) ist ein Feststellungsinteresse für Unterhaltsansprüche nach dem Zeitpunkt des Erreichens der Volljährigkeit bereits deshalb zu bejahen, da die Unterhaltsleistung des Getöteten zu diesem Zeitpunkt zwar regelmäßig endet, es aber doch durchaus realistische Abläufe gibt, die eine weitergehende Unterhaltsverpflichtung begründen können (BGH NJW 1952, 740, 741; BGH Urteil vom 13. Oktober 1954, VersR 1955, 86; BGH, Urteil vom 15. März 1983, NJW 1983, 2197).
  • BGH, 15.10.1985 - VI ZR 55/84

    Berechnung des Unterhaltsschadens bei Tötung der Eltern zweier Kinder

    Schließlich entspricht auch die Begrenzung der Renten jeweils auf das 18. Lebensjahr der beiden Kläger der Rechtsprechung (s. Senatsurteil vom 15. März 1983 - VI ZR 187/81 - VersR 1983, 688).
  • LG Duisburg, 27.04.2010 - 1 O 311/07

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Geldrente wegen entgangenen Unterhalts

    Es entspricht einhelliger Meinung (vgl. BGHZ 87, 121; BGHZ 76, 259, 273, jeweils m.w.N.), dass Schadensersatzrenten von Kindern im Alter des Klägers wegen entgangenen Unterhalts in der Regel auf das 18. Lebensjahr zu begrenzen und etwaige weitere Ansprüche durch eine Feststellungsklage abzusichern sind.
  • OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00

    Sterbegeld als Beerdigungskosten; Ermittlung der fixen Kosten im Rahmen der

    Zwar trifft es zu, dass die Dauer der Unterhaltsansprüche der Waisen grundsätzlich auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu begrenzen ist (vgl. BGH VersR 1983, 688; Geigel/Schlegelmilch, a. a. O., Kapitel 8, Rn. 30); ist jedoch nicht zu übersehen, ob weitere Forderungen entstehen werden, was bei minderjährigen Kindern wie hier der Regelfall ist, kann der Feststellungsantrag zeitlich unbegrenzt auf ein bestimmtes Lebensalter der Berechtigten gestellt werden, wobei nur der fiktive Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen, der ohne das Unfallereignis eingetreten wäre, die äußerste zeitliche Grenze des Feststellungsbegehrens bildet.
  • LG Stuttgart, 08.09.2022 - 6 O 240/20

    Voraussetzungen für den Anscheinsbeweis zu Lasten eines Linksabbiegers;

    Da bei dem Kläger zu 2 die Geldrente nur auf eine bestimmte Zeit, hier bis zu seiner Volljährigkeit, festzusetzen ist, die wesentlich von der mutmaßlichen Unterhaltsbedürftigkeit des Klägers zu 2 abhängt, erfasst das Leistungsurteil nicht den möglichen Fall, dass nach Beendigung der Rentenzahlung erneut eine Unterhaltsbedürftigkeit des Klägers eintritt (BGH, aO, Rn. 5; v. 15.3.1983 - VI ZR 187/81, juris, Rn. 15).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81

    Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener

  • OLG Celle, 23.01.1986 - 5 U 57/85

    Festsetzung von Unterhaltsrenten in einem Teilurteil; Hausrat und

  • OLG Celle, 13.02.1986 - 5 U 57/85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht